Gilt für Veranstaltungen der Brückenzeit
1. Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie können nur schriftlich oder per E-mail an die jeweils im Flyer oder auf der Homepage angegebene Adresse erfolgen. Die Anmeldung der/s Teilnehmers/in (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten) ist ein verbindlicher Abschluss eines Teilnahmevertrags mit der Initiative Brückenzeit. Sie muss schriftlich erfolgen. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung per E-mail durch das Brückenzeit-Team kommt der Vertrag zustande. Sollten Sie vier Wochen nach Abschicken der Anmeldung keine Rückmeldung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail brueckenzeit-team@gmx.de.
2. Leistungen
Die Leistungsverpflichtung die Brückenzeit ergibt sich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit den Informationen auf der Homepage brueckenzeit-jimdo.com unter Maßgabe sämtlicher enthaltener oder bei einem Vortreffen gemachten Hinweise und Erläuterungen.
3. Bezahlung
Der vollständige Teilnahmebeitrag ist spätestens 31.12. per Überweisung zu bezahlen. Es sei denn es sind Ratenzahlungen im Vorfeld schriftlich vereinbart.
Konto: Mütterzentrum e.V.
Bank: Bank für Sozialwirtschaft,
IBAN: DE90860205000003467201
BIC: BFSWDE33LPZ
Betreff: Brückenzeit
4. Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch ausdrückliche Erklärung zurücktreten. Sie soll aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Die Brückenzeit kann in diesem Fall die Kosten in Rechnung stellen, die bereits entstanden sind oder die wegen bereits eingegangener Verpflichtungen noch anfallen werden, soweit diese nicht mehr vermieden werden können.
Wahlweise kann die Brückenzeit statt der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung auch folgende Pauschalen in Rechnung stellen:
Wird der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt, ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Die/der Teilnehmer/in hat auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson für die Freizeit/Veranstaltung zu benennen. Brückenzeit hat das Recht, diese abzulehnen, wenn sie besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder andere gesundheitliche, gesetzliche oder behördliche Hindernisse der Teilnahme entgegenstehen.
Ermäßigte Plätze: Der ermäßigte Preis gilt nur bei Teilnahme der ermäßigungsberechtigten Person. Bei Nicht-Teilnahme fallen die üblichen Stornogebühren (siehe oben) des vollen Teilnahmebeitrages an.
Der Rücktritt wegen Krankheit ist unmittelbar schriftlich per Mail an brueckenzeit-team@gmx.de mitzuteilen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass die Person an der Veranstaltung nicht oder nicht weiter teilnehmen kann.
5. Rücktritt und Kündigung durch die Brückenzeit
5.1. Außerdem kann die Brückenzeit bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmer_innen-Zahl von 8 Personen bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt bleibt davon unberührt.
5.2. Die Brückenzeit ist verpflichtet, den Teilnehmer_innen gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Veranstaltung nicht stattfindet. Den eingezahlten Teilnahmebeitrag erhält der/die Teilnehmer_in in voller Höhe zurück. Die Brückenzeit behält sich das Recht vor, eine/n TeilnehmerIn fristlos zu kündigen oder während der Freizeit auf eigene Kosten und Gefahr nach Hause zu schicken, wenn er/sie die Veranstaltung trotz Abmahnung nachhaltig stört. Die Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn die Störung so gravierend ist, dass eine Fortsetzung des Teilnahmevertrags nicht zumutbar ist.
6. Bildrechte
Die TeilnehmerInnen (oder deren Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter) erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Fotos von den Teilnehmenden angefertigt werden. Diese dürfen ohne Namensnennung für Werbezwecke wie Presseveröffentlichungen, Flyer und /oder auf der Homepage der Brückenzeit unentgeltlich genutzt und/oder veröffentlicht werden. Die Brückenzeit macht Fotos von ihren Veranstaltungen zum Zwecke der Werbung im Internet und in Zeitschriften. Falls ein Elternteil oder TeilnehmerIn nicht damit einverstanden ist, dass sein Kind oder sie selbst auf Fotos erscheint, muss dies in schriftlicher Form erklärt werden. Ein schriftlicher Widerspruch muss bei der Veranstaltungsleitung spätestens am 1. Tag des Projektes (Starterfrühstück) abgegeben werden.
7. Haftung
Bei all unseren Veranstaltungen sind die LeiterInnen angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gefahr von Verletzungen und Unfällen zu minimieren. Die/der TeilnehmerIn ist sich bewusst, dass die Workshops und das Camp trotz sicherer Bedingungen Gefahren mit sich bringen können und dass er auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Hierzu zählen auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum, die durch höhere Gewalt entstanden sind. Die/der TeilnehmerIn verpflichtet sich, den Sicherheitsanweisungen der LeiterInnen Folge zu leisten. Die Teilnehmer*innen werden vor jedem Seminar über die Regeln belehrt. Die Brückenzeit übernimmt keine Haftung für Sach- und Unfallschäden, falls keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Eltern versichern, die Haftung für ihre Kinder im Falle eines Schadens zu übernehmen.
Besonderheiten für das Camp:
Das Camp beinhaltet eine Nacht allein im Wald unter freiem Himmel zu schlafen. Die Betreuer_innen werden sich hierbei an einer nahegelegenen, den Kindern bekannten Stelle aufhalten und dasein, falls Bedarf besteht. Dennoch kann hier die Aufsichtspflicht nicht im normalen Umfang erfolgen. Die Sorgeberechtigten sind damit einverstanden.
Besonderheiten für den Feuerlauf:
Die Teilnahme am Feuerlauf ist freiwillig und liegt in der Entscheidung jedes Einzelnen. Kinder und Sorgeberechtigte werden im Vorfeld über Einzelheiten und Risiken des Feuerlaufes aufgeklärt. Die Sorgeberechtigten versichern hiermit bei einer Teilnahme, dass sie für die eigene Sicherheit und Unversehrtheit und die ihres Kindes selbst verantwortlich sind.
8. Minderjährige TeilnehmerInnen
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Bei Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Leiter von gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Allergien usw.) schriftlich in Kenntnis zu setzen. Mit ihrer Unterschrift bescheinigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind befähigt ist, an der Brückenzeit teilzunehmen. Abweichungen sind dem Leiter bekannt zu geben und abzuklären.
Die Aufsichtspflicht obliegt der Veranstaltungsleitung und den Betreuer_innen während der ausgeschriebenen Veranstaltungszeiten. Bei Begleitung der Kinder durch Erwachsene/Erziehungsberechtigte ist der Leiter von der Aufsichtspflicht dieser Kinder entbunden. Damit obliegt den Erwachsenen / Erziehungsberechtigten die Aufsichtpflicht.
9. Sonstiges
Der Konsum von Drogen, Alkohol und Tabak ist grundsätzlich nicht gestattet.
10. Versicherungen
Unsere Teilnehmer_innen sind nicht über uns haftpflichtversichert.